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Veröffentlichungen

Datenschutz als Abmahnfalle

Seit dem 25. Mai 2018 gelten neue Datenschutzregeln in Europa und damit auch in Deutschland. Nunmehr findet die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) Anwendung. Mit dieser Verordnung soll der Datenschutz in allen Ländern der Europäischen Union vereinheitlicht werden. Damit wird auch das Datenschutzrecht in Deutschland auf eine neue Grundlage gestellt. Das neue Datenschutzrecht gilt für jedermann, der personenbezogene Daten verarbeitet. Letztlich betrifft dies nahezu jeden Gewerbetreibenden, sonstigen Arbeitgeber, Onlineshopbetreiber, niedergelassene Ärzte usw. Auch Fotografen sind betroffen. Überall dort, wo Unbeteiligte auf einem Foto zu erkennen sind oder sein könnten, gilt die DSVGO. Straßenfotografie, Sportfotografie, Hochzeits- oder Konzertfotos und viele andere Bereiche werden drastisch erschwert, oder sind im bisherigen Rahmen künftig gar nicht mehr möglich. Und auch jeder Verein muss sich fragen, ob er mit Blick auf die Speicherung von Vereinsmitgliederdaten die Regelung der Datenschutzgrundverordnung beachten muss. Werden Regelungen der Datenschutzgrundordnung missachtet, drohen nunmehr Bußgelder, die je nach Schwere des Verstoßes bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes betragen können.


Über die Einhaltung der Regelungen haben nunmehr die Datenschutzbeauftragten der einzelnen Bundesländer zu wachen. Tatsächlich aber ist zu befürchten, dass in der nächsten Zeit vermehrt Abmahnungen auf Betroffene zukommen können. Dies nicht zuletzt deshalb, da die Umsetzung der im Einzelnen umfangreichen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung nicht immer passgenau umzusetzen sind. Neben den Aufsichtsbehörden kann Ungemach von einer weiteren Seite drohen, nämlich von direkten Mitbewerbern oder von Wettbewerbs- und Verbraucherschutzverbänden. Neben Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen können insoweit auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Letztlich kann eine datenschutzrechtlich unzulässige Datenübermittlung auch die Nichtigkeit von Verträgen zur Folge haben, was im Geschäftsverkehr erhebliche Risiken birgt. Da die Datenschutzgrundverordnung tatsächlich noch rechtliches Neuland ist, wird abzuwarten sein, in welcher Weise Abmahnungen auf einzelne Beteiligte zukommen. Jedenfalls ist es ratsam, Expertenrat einzuholen, bevor blindlings insbesondere vermeintlich bestehende Zahlungsansprüche bezahlt werden. Es ist insoweit jedem zu raten, sich mit der neuen Rechtsmaterie zu beschäftigen und auch Expertenrat in Anspruch zu nehmen.