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Veröffentlichungen

Onlinehändler aufgepasst!

Übergangsregelung für neue Widerrufsbelehrung läuft am 04.11.2011 ab

 

Kaum ein Thema ist für Gewerbetreibende so gefahrenträchtig wie die Verwendung unrichtiger Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrungen gegenüber ihren Kunden. Verbrauchern, d. h. nicht gewerblich handelnden Kunden, steht im Rahmen des Internethandels grundsätzlich ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht in Bezug auf den Kaufgegenstand zu. Als Unternehmer sind Sie gesetzlich verpflichtet, ein solches einzuräumen und den Kunden hierüber ordnungsgemäß zu belehren. Der Inhalt der geforderten Belehrungen unterliegt jedoch einem ständigen Wandel, auch bedingt durch Vorgaben gerichtlicher Entscheidungen durch den Europäischen Gerichtshof. 

 

Die letzte Änderung zum Thema „Widerrufsbelehrung“ ist noch recht aktuell. Zuletzt zum 11.06.2010 sind wesentliche inhaltliche Änderungen einer Widerrufsbelehrung vorgenommen worden. Mit dem 04.08.2011 wurden nunmehr ergänzende Vorschriften für die Ausgestaltung des Widerrufsrechts eingeführt. Diese betreffen unter anderem die Frage der Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz bei Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden. Da neben inhaltlichen Änderungen zugleich auch Änderungen hinsichtlich der die Widerrufsbelehrung betreffenden Vorschriften eingetreten sind, müssen Sie Ihre bestehenden Belehrungen den neuen gesetzlichen Vorgaben anpassen. Anders als bei der letzten Reform zum 11.06.2010 steht Ihnen nunmehr eine Übergangszeit bis zum 04.11.2011 zu. 

 

Über dieses Datum hinaus sollte eine veraltete Widerrufsbelehrung nicht mehr verwendet werden, denn sonst droht die wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Marktkonkurrenten, die neben möglichen Schadensersatzforderungen auch Anwaltskosten in nicht unerheblicher Höhe nach sich ziehen. Um dies zu vermeiden, sollten Sie dringend vor Ablauf dieser Frist Ihre Widerrufsbelehrung überprüfen und ggfls. anpassen lassen, damit die erwartete und erhoffte Umsatzsteigerung im Zuge des nahenden Weihnachtsfestes nicht durch vermeidbare Auseinandersetzungen mit Wettbewerbsteilnehmern getrübt wird.