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Veröffentlichungen

Flugroutenvorschriften

Die gesamte Region um den künftigen Großflughafen Schönefeld wurde durch den Vorschlag der Deutschen Flugsicherung (DFS) aufgeschreckt, dass die Abflugrouten bei parallelem Start um 15 Grad geknickt werden müssen.

 

Dadurch wären andere als bisher benannte Gemeinden und Bürger vom Lärm betroffen.
Inzwischen ist bereits von vielen - und nicht immer kompetent - darüber berichtet worden. Es ist zu konstatieren, dass es in der entsprechenden ICAO-Regelung nicht nur den einen Satz gibt, auf den sie sich berufen, nämlich dass sich parallel startende Flugzeuge in einem Winkel von 15 Grad auseinander bewegen müssen. Dies ist lediglich eine starke Vereinfachung.
Insoweit bleibt abzuwarten, was nunmehr tatsächlich in den dafür zuständigen Gremien an konkreten und notwendigen Festlegungen und ggf. Änderungen der bisherigen Flugrouten festgesetzt werden wird. Hierzu gibt es ein konkretes Verfahren, das leider erst kurz vor der Eröffnung des BBI in Schönefeld durchgeführt werden wird. Im bekannten Planfeststellungsbeschluss wurden die Flugrouten nicht festgelegt. Dort bezieht sich Pkt. 10.1.8.1.5. darauf, dass „die verbindliche Festlegung der An- und Abflugverfahren geschieht durch Rechtsverordnung (§ 27a Luft VO) und wird erst kurz vor Betriebsbeginn der neuen Start und Landebahn erfolgen". Da hierfür eine Vielzahl von Kriterien zugrundezulegen sind und insbesondere auch die Frage des Lärmschutzes von Bedeutung ist, gibt es also offensichtlich weiterhin Möglichkeiten, die endgültigen Festlegungen durch geeignete Sachargumente zu beeinflussen.



Einzelne rechtliche Schritte der Betroffenen bis hin zu den entsprechenden Klageverfahren sind demzufolge sehr genau abzuwägen und zu prüfen, damit sie erfolgreich sind.
Politischer Druck sollte jedoch bereits jetzt durch die Gemeinden und Bürger auf die Entscheidungsträger ausgeübt werden.