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Veröffentlichungen

Lebensversicherung widerrufen

Manchmal muss man seine Pläne ändern. Es kann vorkommen, dass man eine langfristig abgeschlossene Lebensversicherung vorzeitig beenden muss, um sich das angesparte Kapital auszahlen zu lassen. Grundsätzlich sind diese Lebensversicherungen kündbar. Allerdings geht eine solche Kündigung finanziell zu Lasten des Versicherungsnehmers. In den Fällen, in denen die Lebensversicherung zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurde, kommt anstelle der Kündigung jedoch auch ein Widerruf des Versicherungsvertrages in Frage. Der Grund hierfür ist, dass die Lebensversicherungen in der genannten Zeit den Verträgen häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen beigefügt hatten oder dass notwendige Unterlagen mit dem Versicherungsvertrag nicht übergeben wurden. Die Möglichkeit des Widerrufs ist in jedem Einzelfall zu prüfen und kann nicht pauschal für bestimmte Versicherungsgesellschaften festgestellt werden.

 

Nach Feststellungen der Verbraucherzentrale Hamburg sind jedoch 60 % der Versicherungsverträge aus den Jahren 1994 – 2007 mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen versehen. In der Folge kann ein solcher Lebensversicherungsvertrag auch heute, d. h. nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist, noch widerrufen werden.

 

Der Vorteil des Widerrufs gegenüber der Kündigung der Lebensversicherung liegt darin, dass der Versicherungsnehmer im Falle der Kündigung den sogenannten Rückkaufswert der Lebensversicherung ausgezahlt bekommt. Bei diesem Wert sind Abschlussprovisionen und Verwaltungskosten abgezogen und der Rückkaufswert liegt häufig unter den im Laufe der Zeit eingezahlten Beträgen.

 

Im Fall des Widerrufs hat der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, sämtliche von ihm eingezahlte Prämien ausgezahlt zu bekommen. Diese sind zudem zu verzinsen. Die Versicherungsgesellschaft darf lediglich die Kosten für den Versicherungsschutz abziehen.

 

In vielen Fällen wird von den Gesellschaften jedoch ein zu geringer Auszahlungswert angegeben. Dieser bedarf der Überprüfung. Die hier notwendigen Berechnungen lassen sich am besten durch ein finanzmathematisches Gutachten einholen, da insbesondere die Verzinsung und die Kosten des Risikoschutzes nicht auf den ersten Blick erkennbar sind.