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Veröffentlichungen

Widerrufsmöglichkeiten bei Immobiliendarlehen

Aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase überlegen viele Hauseigentümer, die bereits vor einigen Jahren ein Darlehen zu wesentlich höheren Zinsen aufgenommen haben, wie die Finanzierung günstiger zu gestalten ist. Da die älteren Darlehen mit einer Zinsbindung abgeschlossen wurden, können diese nicht jederzeit gekündigt bzw. umgeschuldet werden. Im Zweifelsfall ist eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zu zahlen, welche mehr oder weniger den Zinsvorteil des neuen Darlehens neutralisiert.


Vielfach wird - auch durch Rechtsanwälte - Werbung damit gemacht, dass durch das „ewige Widerrufsrecht“ eine Umschuldung ohne Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden kann. Hintergrund hierfür ist die Tatsache, dass viele Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen zwischen 2002 und 2010 fehlerhaft waren. So ist in vielen Widerrufsbelehrungen der Satz: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ aufgenommen. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 28.06.2011 entschieden, dass die Verwendung des Wortes „frühestens“ für den Verbraucher zu Unklarheiten darüber führt, wann die Widerrufsfrist tatsächlich zu laufen beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, so setzt diese die Widerrufsfrist nicht in Gang und der Darlehensvertrag kann grundsätzlich auch noch heute widerrufen werden.


Jedoch gilt dies nicht für jeden Fall, in dem das Wort „frühestens“ in der Widerrufsbelehrung verwandt wurde. Die Formulierung stammt nämlich aus der Musterwiderrufsbelehrung, welche der Gesetzgeber den Unternehmern zur Verfügung gestellt hatte. Diese wiederum können darauf vertrauen, "alles richtig gemacht zu haben", wenn sie den Text der Musterwiderrufsbelehrung vollständig übernommen haben. Inhaltliche Änderungen durch den Unternehmer führen jedoch zum Wegfall des Vertrauensschutzes. Damit ist die Frage, ob ein Widerruf heute noch möglich ist, nicht so einfach zu beantworten. Außerdem werden diese Rechtsfragen von verschiedenen Gerichten unterschiedlich bewertet.