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Veröffentlichungen

Der Anwalt nach dem Verkehrsunfall

Jeder Verkehrsunfall ist für den Betroffenen, Geschädigten immer eine aufregendes Erlebnis. Die Schadensabwicklung beginnt eigentlich schon unmittelbar nach dem Ereignis, weil dann bereits Weichen gestellt werden, welche möglicherweise bei den Fragen der Regulierung und des Schadenersatzes von entscheidender Bedeutung sind.

 

Bevor man daran denkt, den Anwalt einzuschalten, seine Handynummer hat man sicher nicht immer parat, ist zu überlegen, ob die Polizei zu rufen ist. Diese Entscheidung hängt oftmals davon ab, ob das Auto von hohem Wert ist und unter Eigentumsvorbehalt steht, geleast oder finanziert ist. Dann ist es für den Geschädigten wichtig, eine objektive Sachlage feststellen zu lassen.


Bei einem Unfall mit einem fremden Auto, ob Leasing, von der Bank finanziert oder Firmenfahrzeug, ist immer die Polizei zu rufen. Die Entscheidung, dass eine Unfallsituation klar ist, der andere immer Schuld hat oder es nur eine Bagatelle ist, haben die Beteiligten nicht zu treffen, weil sie in ihrer Aufregung den Fall gar nicht objektiv sehen.


Aber auch die zum Unfallort gerufene Polizei hat sich grundsätzlich nicht zum Richter über Schuld oder Nichtschuld zu erklären. Meistens ist der Unfallort geräumt und die Zeit nach dem Unfall bis zum Eintreffen der Polizei verstrichen. 

Die Polizei interpretiert dann nur das Geschehene anhand der Angaben, welche ihr gemacht werden. Der Rechtsanwalt hat die Aufgabe, diese gesamten Informationen zu sortieren, zu gewichten und in die richtigen Bahnen zu lenken. Er kennt die Ansprechpartner und die Adressaten für Ansprüche. Sobald Personenschäden - auch leichterer Art - eingetreten sind, sind weitere Beteiligte aufzunehmen, wie Krankenhaus, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft. Die Höhe eines möglichen Schmerzensgeldes kann der Laie selten überblicken. Schmerzensgeld hat Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion. Diese Merkmale sind juristisch zu hinterfragen. Aber auch ohne Personenschäden kann der Laie selten einschätzen, wie hoch sein Sachschaden ist, insbesondere wenn der Wagen fremdfinanziert ist oder besonders alt, mit Liebhaberwert, mit welcher Abrechnungsmethode wird man dem Schadensersatz am gerechtesten, welche Folgekosten sind noch möglich. 

Noch ist es so, dass solche Fragen von einer Reparaturwerkstatt, bei noch so engagierter Hilfestellung dieser Betriebe, dem Geschädigten nicht abgenommen werden können und sollen. Die Kosten der Rechtsverfolgung durch den Rechtsanwalt trägt grundsätzlich bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung, weil es sich um notwendige Folgekosten eines Unfalles handelt. Beim Mitverschulden ist eine Rechtsschutzversicherung ratsam und nützlich. Einen Anwalt im Falle des Verkehrsunfalls, auch unter dem Gesichtspunkt möglicher ordnungsrechtlicher Folgen, einzuschalten, ist daher immer ratsam.