Mit der Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.   Mehr Informationen   Verstanden

Veröffentlichungen

Fehler bei Begutachtung für Schallschutz vermeiden

Auch wenn niemand weiß, wann der Flughafen BER eröffnet wird, zweifelt wohl (noch) niemand daran, dass irgendwann einmal die Eröffnung stattfinden wird. Und dann wird der Fluglärm für Anwohner drastisch steigen. Seit Jahren werden schon vom künftigen Lärm betroffene Gebäude durch den Flughafen untersucht, um den erforderlichen Schallschutz feststellen zu können. Über die diesbezüglich erstellten Gutachten gibt es vielfach Streit. Immer wieder werden bei der Begutachtung Fehler gemacht, die den Betroffenen am Ende viel Geld kosten können.

 

Bei Überprüfungen der sogenannten schalltechnischen Objektbeurteilungen des Flughafens werden nicht selten erhebliche Mehrkosten festgestellt, die sogar dazu führen können, dass der Betroffene Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen hat, die über 30 % des Verkehrswertes seines Grundstücks liegen und er daher Anspruch auf Auszahlung von Geld hat und nicht nur auf Erstattung von konkret umgesetzten Baumaßnahmen.

 

Immer wieder kommt es zum Streit zwischen den Betroffenen und dem Flughafen darüber, wie ein Zimmer in der Wohnung genutzt wird. So kommt es vor, dass bei der Bestandsaufnahme durch das vom Flughafen beauftragte Ingenieurbüro dieses allein aufgrund der in einem Zimmer vorgefundenen Möblierung davon ausgeht, dass dieses ausschließlich als Schlafzimmer genutzt wird. Wird das Zimmer tatsächlich allerdings auch tagsüber als Kinderzimmer, Wohnzimmer oder z. B. als Arbeitsplatz genutzt, bedeutet es viel Argumentationsaufwand, den Flughafen davon zu überzeugen, dass das Zimmer eben nicht nur ein Schlafzimmer ist.

 

Der Flughafen stellt sich hierbei immer auf den Standpunkt, dass allein der Nutzzweck des Zimmers zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme maßgeblich ist. Wie das Zimmer davor oder danach genutzt wird, interessiert den Flughafen nicht. Da die Mitarbeiter von den Ingenieurbüros zum Teil gar nicht nachfragen, wie denn ein Zimmer genutzt wird, empfiehlt es sich, zum einen bei der Bestandsaufnahme deutlich darauf hinzuweisen, dass in einem bestimmten Zimmer nicht nur geschlafen wird, sondern dass dieses auch für andere Zwecke genutzt wird. Des Weiteren empfiehlt sich, nun nicht gerade am Bestandsaufnahmetag Utensilien (Schreibtisch mit PC, Spielsachen etc.) aus dem Zimmer zu entfernen, die die über ein Schlafzimmer hinausgehende Nutzung des Zimmers veranschaulicht. Darüber hinaus empfiehlt es sich, am Bestandsaufnahmetag selbst den Zustand aller Zimmer zu fotografieren, um später dem Flughafen beweisen zu können, wie es in den Zimmern ausgesehen hat.