Mit der Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.   Mehr Informationen   Verstanden

Veröffentlichungen

Herrenlose Grundstücke

Es gibt keine herrenlose Grundstücke. Jedenfalls nicht in Deutschland, wo seit über 100 Jahren das Kataster und das Grundbuch alle Grundstücke und Grundstückseigentümer ausweist.

Richtig ist allerdings, dass es Grundstücke gibt, bei denen die eingetragenen Eigentümer nicht auffindbar sind. Dies betrifft insbesondere auch so viele Jahre nach der Wende immer noch die Grundstückssituation in den neuen Bundesländern.

Beispielsweise gab es in der ehemaligen DDR im Jahre 1988 ca. 70.000 Grundstücke, die staatlich verwaltet wurden. Ab 1993 waren die nach wie vor im Grundbuch eingetragenen Eigentümer wieder berechtigt, über ihre Grundstücke allein zu verfügen. Allerdings gibt es eine sehr große Zahl von Grundstücken, bei der sich die Eigentümer nicht gemeldet haben. Oftmals leben diese Personen gar nicht mehr, und ihre Erben wissen von dem Eigentum nichts, oder es gibt überhaupt keine Erben.

Daraus entstehen natürlich erhebliche Probleme. Zum einen sind dies Probleme der Gemeinde und ihrer Verwaltungen, da niemand vorhanden ist, der notwendige Erschließungsmaßnahmen (Straßen, Wasser, Abwasser usw.) bezahlt. Das führt durchaus dazu, dass sich manche Gemeinde nicht so gut entwickeln kann. Zum anderen sind aber auch die Mieter und Nutzer solcher Grundstücke sowie sonstige Interessenten an diesen Grundstücken in gewissen Schwierigkeiten. Wenn beispielsweise jemand ein Grundstück kaufen möchte, so kann man dies nur vom Eigentümer. Ist der Eigentümer nicht auffindbar, kann ein Ankauf nicht erfolgen.
Der Gesetzgeber hat hierfür Lösungen gefunden. 

Eine davon ist die Einsetzung eines gesetzlichen Vertreters der abwesenden Eigentümer gemäß § 11 b Vermögensgesetz. Der vom Landkreis eingesetzte Vertreter kann im Grunde über die von ihm zu verwaltenden Grundstücke wie ein Eigentümer verfügen, denn er tut dies im Namen der nicht anwesenden Eigentümer und in deren mutmaßlichen Interesse. Zunächst wurden hierfür im Allgemeinen die Kommunen selbst eingesetzt. Diese lassen die Grundstücke durch entsprechende Grundstücksverwalter verwalten, was zunächst auch recht praktisch schien. Inzwischen jedoch zeigt sich, dass mit einem immer größeren Zeitablauf selbstverständlich steigende Anforderungen mit der Verwaltung dieser Grundstücke verbunden sind. Die mit den steigenden Anforderungen verbundenen höheren Kosten und Haftungsrisiken auf Grund des großen Zeitablaufes einhergehenden Probleme können jedoch häufig von den Gemeinden nicht mehr ausreichend gelöst werden. Deshalb wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen hier ein neues Lösungsmodel geschaffen, das sicherlich eine Reihe der hier anstehenden Probleme beseitigen wird.