Mit der Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.   Mehr Informationen   Verstanden

Veröffentlichungen

Senioren-TÜV für ältere Verkehrsteilnehmer?

Diese politische Forderung kommt immer wieder bei schweren Verkehrsunfällen mit älteren Verkehrsteilnehmern auf.

 

Ob ein Fahrtauglichkeitstest mit 70 Jahren oder bereits ab dem 65. Lebensjahr schwere Unfälle vermeiden lässt, wird zumindest von den Befürwortern ins Feld geführt. Fakt ist, dass ältere Fahrerlaubnisinhaber durch diese Diskussionen diskriminiert werden und, gemessen an ihrem Anteil an der Bevölkerung, statistisch nicht mehr an schweren Verkehrsunfällen beteiligt sind.


Die derzeitige Rechtslage sieht vor, dass die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei Eignungszweifeln tätig wird. Das heißt, eine Fahrprobe oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung wird erst fällig, wenn konkreter Anlass aus Sicht der zuständigen Behörde besteht. Tatsache ist auch, dass ältere Fahrerlaubnisinhaber allein wegen ihres Alters schneller in den Fokus der zuständigen Behörden geraten. Kleinste Auffälligkeiten können bereits genügen, damit eine Fahrprobe oder Ähnliches verlangt wird. Kommt man dem nicht nach, wird vermutet, dass man nicht mehr in der Lage ist, den Anforderungen des Straßenverkehrs gerecht zu werden. 

 

Tatsache ist deshalb, dass viele ältere Fahrerlaubnisinhaber Geld und Zeit investieren, um Eignungszweifel zu beseitigen. Dies obwohl z. B. der Deutsche Verkehrsgerichtstag einen Senioren-TÜV ablehnt, weil es keinen Zusammenhang zwischen den gesundheitlichen Einschränkungen im Alter und der Unfallhäufigkeit gibt. Den Führerschein abgeben bedeutet einen Verlust der persönlichen Freiheit. 

 

Ein Test ab einem bestimmten Lebensalter ist diskriminierend. Darüber hinaus sind verpflichtende Eignungsuntersuchungen ab einem bestimmten Alter verfassungsrechtlich bedenklich, denn hierfür müsste es gute Gründe geben. In anderen Ländern, wie den USA, gibt es z. B. regelmäßig Tests der Sehfähigkeit, die jeder Pkw-Fahrer absolvieren muss. 

 

Gesetzlich wäre eine solche generelle Regelung sicherlich geeignet, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Letztlich würde dies jedoch auch wieder mehr Bürokratie bedeuten.