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Ehevertrag – Ein Vertrag der sich lohnt

Kommt es irgendwann zu einer Trennung bzw. steht eine Scheidung schon bevor, zeigt die Praxis, dass die sich einst liebenden Ehepartner oftmals nicht mehr in der Lage sind, die mit der Scheidung anstehenden Fragen mit einander zu besprechen und zu regeln.

 

Um diesem immer wieder auftretenden Problem aus dem Weg zu gehen, bietet sich der Abschluss eines Ehevertrages bzw. einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung an, die grundsätzlich der notariellen Beurkundung bedürfen. 

Die Regelungstatbestände von Eheverträgen auf der einen bzw. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen auf der anderen Seite sind weitgehendend identisch. Entscheidendes Abgrenzungskriterium ist, dass Eheverträge vor, zu Beginn oder während der Ehe geschlossen werden und zwar zu einem Zeitpunkt, wo die Ehe noch intakt ist. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sind hingegen Vereinbarungen zur Regelung von Folgen einer bereits in der Krise befindlichen Ehe bzw. einer bevorstehenden Scheidung.

Inhalt von Eheverträgen bzw. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen können z. B. Fragen der elterlichen Sorge gemeinsamer Kinder bzw. des Umgangs des nichtsorgeberechtigten Ehepartners sein. Aber auch Fragen des Kindes- und Ehegattenunterhalts, des Versorgungsausgleichs, des gemeinsames Hausrats als auch die Frage, wem die gemeinsame Ehewohnung zur Nutzung verbleiben soll. 

Inhalt eines Ehevertrages kann auch sein, dass für den Fall der Trennung wieder der Güterstand der Gütertrennung gelten soll. Ist nichts anderes bestimmt, so befinden sich die Ehegatten zumeist im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass das Vermögen eines jeden Ehegatten grundsätzlich auch in seinem Eigentum verbleibt. Dies bedeutet zugleich aber auch, dass ein Ehegatte durch die Heirat nicht für die Schulden des anderen Ehegatten, die allein in seiner Person entstanden sind, einstehen muss.

Obwohl die Bezeichnung Ehevertrag nicht sonderlich romantisch klingt, kann Ihnen ein guter Vertrag Streit und Geld ersparen. Wegen der Vielgestaltigkeit der Regelungen im Einzelfall sollten Sie sich diesbezüglich immer durch einen im Bereich Familienrecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen.