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Veröffentlichungen

Rücktritt wegen defekter Einparkhilfe

Zur 5%-Erheblichkeitsgrenze bei Rücktritt vom Kaufvertrag für Neuwagen.

 

Mit Urteil vom 28.05.2014, Aktenzeichen VIII ZR 94/13, hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung zur Frage, ab wann ein Mangel so erheblich ist, dass der Käufer eines Neuwagens vom Kaufvertrag zurücktreten kann, sollte der Mangel nicht beseitigt werden, gefällt. Überschreitet der Mangelbeseitigungsaufwand einen Betrag von 5% des Kaufpreises, so der BGH, sei in der Regel von einem erheblichen Mangel auszugehen, der den Käufer zum Rücktritt berechtigt. Auch wenn der BGH die 5%-Grenze "flexibel" nannte, ist mit der Entscheidung für mehr Orientierung und Klarheit gesorgt. Zuvor gab es nämlich einen solch relativ einfach zu bestimmen Schwellwert nicht.


So kam es auch, dass die Vorinstanz den Schwellwert noch bei 10% des Kaufpreises ansetzte und, da in dem zu entscheidenden Fall die Mangelbeseitigungskosten bei ca. 6,5% des Kaufpreises lagen, die Klage des Verbrauchers auf Rückzahlung des Kaufpreises abwies. Konkret ging es um die Reparaturkosten einer defekten Einparkhilfe. Bei der Parkhilfe funktionierte das akustische Signal nur fehlerhaft, das optische Signal der Hilfe fiel sogar komplett aus. Knapp 2.000,00 € Reparaturkosten bei einem Kaufpreis für den Pkw in Höhe von knapp 30.000,00 € waren dem Oberlandesgericht nicht erheblich genug, um dem Käufer nach mehreren erfolglosen Reparaturversuchen des Verkäufers ein Rücktrittsrecht einzuräumen.


Das vorgenannte Urteil des OLG wurde nach der Revision des Klägers vom BGH aufgehoben. Wie eingangs mitgeteilt, ist für den BGH die Erheblichkeitsschwelle für einen zum Rücktritt berechtigenden Mangel dann überschritten, wenn die Reparaturkosten 5% des Kaufpreises übersteigen. Hieran werden sich sowohl die Kunden als auch die Verkäufer von Neuwagen orientieren können und müssen. Entscheidet sich der Kunde für den Rücktritt ist allerdings zu beachten, dass weiterhin sämtliche mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung vom zurückzuzahlen Kaufpreis abzuziehen sind.