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Veröffentlichungen

Schutz vor Kostenfallen im Internet

Mehr als 5 Millionen Menschen haben in der Vergangenheit Rechnungen für Dienstleistungen und Produkte erhalten, die sie eigentlich gar nicht wollten.

 

Wie das geht? Abo-Fallen im Internet!. Wenn ich zum Bäcker gehe, 5 Brötchen bestelle und das Geld auf die Theke lege, dann bekomme ich in der Regel 5 Brötchen, weil ich sie haben wollte. In den seltensten Fällen kaufe ich beim Bäcker Dinge, die ich nicht haben will und schon gar nicht legt der Bäcker diese versteckt auf die Theke, bevor ich danach verlange. Genauso funktionieren jedoch Abo-Fallen im Internet. „Ich habe mich doch nur informieren und nichts bestellen wollen“ lautet oft ein Satz der Mandanten, wenn sie eine Rechnung über mehrere hundert Euro in der Hand halten. 

 

Zweifelhafte Firmen mit noch zweifelhafteren Geschäftsmodellen vermitteln unvorsichtigen Internetnutzern Verträge, ohne dass sie dies mitbekommen. Auf einer Internetseite wird etwas gesucht, man klickt sich so durch, soll vielleicht noch in irgendein Formularfeld seinen Namen und die Anschrift eingeben. Noch ein Klick und die Kostenfalle schnappt zu. Mit einem aktuell vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf soll dem nun ein Riegel vorgeschoben werden. Der Gesetzentwurf sieht einen neuen Bestellbutton für Internetgeschäfte vor, der dem Verbraucher unmissverständlich klar machen soll: „Diese Bestellung ist kostenpflichtig“. Nur durch diesen ausdrücklichen Hinweis ist dem Verbraucher klar, dass ein Klick auf diesen Button einen Geschäftsabschluss zur Folge hat, der weitere Kosten auslöst. Hinzu kommt, dass der Verbraucher vor der Bestellung über den Gesamtpreis sowie Vertragslaufzeit etc. informiert sein muss. 

 

Nach der gesetzlichen Neuregelung kommt ein Vertrag nur dann zustande, wenn der Unternehmer seine diesbezüglichen Hinweis- und Informationspflichten erfüllt hat. Das Gesetz tritt am 02.06.2012 in Kraft. Bis dahin sollten alle Internetshop-Betreiber ihre Bestellformulare überprüfen und gegebenenfalls anpassen bzw. vorher rechtlichen Rat hierzu einholen. Verbraucher sollten hingegen Vorsicht mit der Preisgabe von Personendaten walten lassen. Nirgends gehen Menschen so freizügig mit persönlichen Daten um wie im Internet. Name, Wohnanschrift, Bank- und Kreditkartendaten werden in die Anonymität des Internets geschickt, oftmals ohne sich Gedanken zu machen, ob dies erforderlich ist und wer der Empfänger ist. Bereits hier kann umsichtiges Handeln vor bösen Überraschungen schützen.