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Was bedeutet eigentlich Grundstücksrecht?

Sucht jemand einen Anwalt, so hat er heute eine ziemlich große "Qual der Wahl". Anwälte werben und informieren über besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Interessengebiete. Was aber verbirgt sich eigentlich hinter "Rechtsgebiet"? Beispiel: Grundstücksrecht oder auch Immobilienrecht genannt.

 

Im Zentrum steht natürlich das Grundstück und hier das sogenannte Grundstückssachenrecht. D.h. es geht um Grundstückseigentums oder Wohnungseigentum, um beschränkte dingliche Rechte sowie um Erbbaurechte und Grundpfandrechte, also alles was im Grundbuch von Bedeutung ist. Das Grundstück ist eher zunächst ein Wirtschaftsgut. Es kann, wie es in unserer Region häufig vorkommt, zu Wohn- oder Erholungsnutzung benötigt werden, ist aber häufig auch selbst für die landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder sonstige wirtschaftliche Nutzung erforderlich. Grundstücke sind nur in begrenztem Umfang vorhanden. Da die Grundstücke in aller Regel, mit Ausnahme der Land- und Forstwirtschaft, für die Nutzung bebaut werden, kommt es bei dem Wert eines Grundstückes nicht nur auf dessen Lage, Größe oder Beschaffenheit an, sondern vor allem auf die Art und Größe der Bebaubarkeit. Diese bestimmt sich auf Grund entsprechender gesetzlicher Regelungen durch regionale und kommunale baurechtliche Bestimmungen. Mit anderen Worten, der Wert eines Grundstückes liegt nicht unmittelbar in der Natur der Sache, sondern wesentlich in seiner rechtlichen Einordnung. Die meisten Menschen haben nur dann mit Grundstücken zu tun, wenn sie zum Beispiel ihr Wohnhaus kaufen, bauen oder verkaufen wollen. Dabei handelte sich in aller Regel um Preise, die erheblich über dem liegen, was üblicherweise im Bereich des täglichen Wirtschaftslebens von Bedeutung ist. "Man kauft im Prinzip nur einmal im Leben". Der Kaufvertrag, der notariell beurkundet werden muß, stellt sich als ein unübersichtliches, unverständliches und teilweise sinnloses Zusammenfügen von Regelungen dar. Dies zu unterschreiben und darauf zu vertrauen, daß der Notar die Sache schon richtig gemacht hat, birgt ein extremes Risiko, denn nicht der Notar, sondern der Käufer oder Verkäufer selbst haften für die Erfüllung des Vertrages, was manchmal Kosten verursacht, an denen ein ganzes Leben abzuzahlen ist. Hier kann der kompetente Rechtsanwalt durch sein Wissen das Risiko beseitigen. Er nimmt eben anders als der Notar direkt die rechtlichen Interessen seines Mandanten wahr und weiß um die Bedeutung der einzelnen Regelungen, kann diese im Interesse seines Mandanten gestalten und somit ein positives Ergebnis für den jeweiligen Käufer oder Verkäufer sichern. Der Anwalt wird einerseits die Vertragsgestaltung hinsichtlich ihrer jeweiligen Vor- und Nachteile erläutern und andererseits auch die Verhandlung zur Vertragsgestaltung mit der Gegenseite führen sowie Vorteile, insbesondere finanzieller Natur, für seine Mandanten erzielen können