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Veröffentlichungen

Haben Eltern im Homeoffice Anspruch auf Notbetreuung?

Oftmals wird Eltern, die im Homeoffice sind, nahegelegt, dass sie zugleich ihre Kinder betreuen könnten. Das führt immer wieder zu heftigen Diskussionen mit Schul- bzw. Kitaleitungen. Tatsächlich bedeutet die Betreuung von Kindern im Kita- oder Grundschulalter eine Vollzeitaufgabe. Das nicht zuletzt auch deshalb, da für die Grundschulkinder die Bearbeitung von Aufgaben im Homeschooling dazukommen. Nicht zuletzt Alleinerziehende sind davon besonders betroffen. Bundesfamilienministern Franziska Giffey stellte jüngst klar, dass Homeoffice und Kinderbetreuung zusammen nicht funktionieren. Einige Kommunen legen die Regelungen der jeweils geltenden SARS–Cov 2–Eindämmungsverordnungen so aus, dass die Tätigkeit im Homeoffice als Ausschlusskriterium hinsichtlich einer Notbetreuung herangezogen wird. Dies mag vor dem Hintergrund, möglichst wenig Kinder in öffentlichen Einrichtungen zu betreuen, um die Infektionsgefahr zu minimieren, verständlich sein. Diese Auslegung geht jedoch an der Realität vorbei.Homeoffice ist Arbeit, eben nur an einem anderen Ort. Die entscheidende Frage ist also nicht, ob ein Elternteil im Homeoffice arbeiten kann. Entscheidend ist vielmehr, ob neben dem Homeoffice eine Möglichkeit zur beruflichen Entlastung besteht, so dass die Möglichkeit der Wahrnehmung von Aufgaben der Kinderbetreuung auch tatsächlich im Homeoffice besteht. Letztlich hängt dies vom jeweiligen Arbeitgeber ab, der dies bescheinigen muss. Dies dürfte jedoch nur in Ausnahmefälle der Fall sein. Nicht zuletzt auch aus Kindeswohlgesichtspunkten sollte eine sachgerechte Betreuung von Kita- und Grundschulkindern im Interesse von Bund, Ländern und Kommunen liegen. Dies findet sich auch in den Formulierungen der jeweiligen Eindämmungsverordnungen wieder, die einen Anspruch auf Notbetreuung auch aus Gründen des Kindeswohls einräumen. Dr. Steffen Beilke, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, SPKW Sobczak & Partner mbB, Zossen/Potsdam