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Veröffentlichungen

Pfändbarkeit von "Riester-Vermögen"

Wenn jemand seine Schulden nicht tilgt, kann sein Vermögen gepfändet werden. Ob unter das pfändbare Vermögen auch das im Rahmen eines Riester-Vertrages angesparte Vermögen während der Ansparungsphase fällt, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden. 


In einer Entscheidung des Amtsgerichts München aus dem Jahr 2012 wurde das angesparte "Riester-Vermögen" für pfändbar erklärt, da es in diesem besonderen Fall auf Beiträgen beruhte, die nicht gefördert worden waren. Der Pfändungsschutz, so das Amtsgericht, bestünde nur, wenn das Vermögen auch durch staatliche Zulagen gewachsen sei. Dagegen hat Landgerichts Aachen im April 2014 geurteilt, das "Riester-Vermögen" in der Ansparungsphase auch dann pfändungssicher sei, wenn keine staatliche Förderung in Anspruch genommen werde. Solange man nicht mehr als 4% des Bruttojahreseinkommens einzahlt, müsse man keine Pfändungen fürchten.


Da noch nicht abzusehen ist, welche Rechtsprechung sich am Ende durchsetzen wird, bleibt eigentlich nur zu empfehlen, als sichersten Weg vor einer Pfändung den Antrag auf staatliche Zulagen zu stellen.